Abmahnwahnsinn auf Social Media: Endlich klare Richtlinien in Sicht?

02.10.2018 | MARKETING

Es herrscht eine düstere Stimmung in der Welt von Social Media, gerade bei den Influencern. Die Zahl der Abmahnungen ist in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Darunter auch bekannte Youtuber, wie Flying Uwe oder Cathy Hummels. Bisher war unklar, welche Posts zwingend mit einem Hinweis auf Werbung gekennzeichnet werden müssen. Daher war für viele Influencer die naheliegendste Lösung, jeden Post mit dem Kürzel „Werbung aufgrund Markennennung“ zu versehen. Ob selbstgekaufter oder gesponserter Pullover, ob ein Besuch mit Freunden im Café oder eine tatsächliche Kooperation mit einer Kaffeemarke.

Das Landgericht Berlin urteilte bereits im Mai diesen Jahres, Verlinkungen auf Unternehmen seien in jedem Fall Werbung. Dabei sei irrelevant, ob selbstgekauft oder gesponsert.
Nun haben sich Verbände aus PR- und Werbebranche auf eine einheitliche Regelung geeinigt.

Sie lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

1. Wenn ein Post gesponsert ist, muss durch einen eindeutigen Werbehinweis gekennzeichnet werden. Dabei ist es unwichtig, um welche Art der Vergütung es sich handelt.
2. Bei bezahlten Beiträgen muss klar sein, wer dahinter steht (Stichwort: Absendertransparenz)
3. Für Firmen, die bezahlte Tests veranlassen, gilt die Pflicht der Kennzeichnung.
4. Beim Erhalt von Geschenken (Sponsoren senden beispielsweise kostenloses Muster) muss im Titel Werbung gekennzeichnet werden. Für Zuschauer muss ersichtlich sein, dass das Produkt kostenlos zugeschickt wurde.
5. Generelles Verbot des Versands von Fake-News
6. Der Einsatz von Social Bots zur Meinungsbildung unter Posts ist untersagt.

Ob die Einführung dieser neuen Richtlinien wirklich hilfreich ist, wird sich nach einiger Zeit zeigen. Fest steht, dass eine klare Rechtslage hier bereits lange überfällig war.

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