AdBlock und Google – neue Kooperation wegen Bundeskartellamt

26.01.2019 | MARKETING

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde und das Bundeskartellamt stellen das Kartellverwaltungsverfahren gegen Google und den Hersteller von AdBlock Plus(Eyeo) ein, da beide den Kooperationsvertrag angepasst haben. Das Umgehen der Werbung verstößt nun nicht mehr gegen das deutsche Wettbewerbsgesetz.

Der Freifahrtschein für Google, Amazon und Microsoft

Die Bundeswettbewerbsbehörde untersuchte die Firma Eyeo, da diese bei Konkurrenten von Google und anderen Websitebetreibern in der Kritik steht.

Eyeo ist für Nutzer kostenlos, bietet aber für Publisher die Option der ,,Acceptable Ads“ an. Werbung ist auf einer ,,Whitelist“ und wird trotz Adblocker dem Nutzer angezeigt. Eyeo verlangt für diesen Service circa 30 Prozent der generierten Umsätze der Werbung. Nicht nur Google nutzt diese Funktion, sondern auch Amazon und Microsoft. Deaktiviert der Nutzer nicht explizit Werbung von Google, ist es der Firma möglich, textbasierte Werbung zu schalten trotz Adblocker.

Das Urteil und die Folgen

Die Richter des Bundeskartellamts erklärten Adblocker zu legalen Instrumenten, da Nutzer die Massen an Werbung kontrollieren dürfen, die sie erhalten. Das betraf nicht Verträge zwischen Google und Eyeo, die Eyeo am Wachstum und an der Expansion hindern.

Inwiefern im Vertrag bestimmte Klauseln enthalten waren, ist nicht bekannt. Beide Firmen sind erfreut über das Urteil des Verfahrens und der weiteren Kooperationsmöglichkeiten.

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