Werbung im Fernsehen: Wie die EU die Dauer und Platzierung reguliert

2024 | WERBUNG

Fernsehwerbung spielt eine wesentliche Rolle für private TV-Sender, da sie eine bedeutende Einnahmequelle darstellt. Die Europäische Union erkennt die Notwendigkeit von Werbung für die Finanzierung privater Sender an, setzt jedoch klare Grenzen, um eine Überflutung der Zuschauer mit Werbung zu vermeiden. Eine EU-Verordnung legt fest, wie viel Werbung im Fernsehen erlaubt ist und zu welchen Zeiten diese gezeigt werden darf.

Unterschiede zwischen den USA und der EU

In den USA kann der Anteil der Werbung erheblich höher sein. Beispielsweise strahlt eine bekannte US-Sendergruppe im Durchschnitt über 17 Minuten Werbung pro Stunde aus. Im Gegensatz dazu gelten in der Europäischen Union strenge Vorschriften, um die Menge der Fernsehwerbung zu kontrollieren. Laut einer EU-Richtlinie sind durchschnittlich nur zwölf Minuten Werbung pro Stunde erlaubt.

Ursprung und Entwicklung der EU-Richtlinien

Die Regulierung der Werbung im Fernsehen geht auf die EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ zurück, die ursprünglich die Rechte und Pflichten des Rundfunks in Europa regelte. Diese Richtlinie wurde mehrfach überarbeitet und heißt nun „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ (2010/13/EU). Diese aktualisierte Richtlinie umfasst auch Vorschriften für Streaminganbieter und stellt sicher, dass bestimmte ethische und moralische Standards eingehalten werden.

Inhalte der Werbevorschriften

Die Richtlinie enthält klare Regeln darüber, was im Fernsehen gezeigt werden darf und was nicht. TV-Programme und Werbespots dürfen die Menschenwürde nicht verletzen oder Personen diskriminieren. Werbung für Zigaretten, andere Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten sowie verschreibungspflichtige Medikamente ist verboten. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Zuschauer und stellen sicher, dass besonders schutzbedürftige Gruppen, wie Minderjährige, nicht durch unzulässige Werbung beeinflusst werden. Werbung für Alkohol darf sich beispielsweise nicht an Minderjährige richten, und Werbung, die die Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit von Kindern ausnutzt, ist ebenfalls unzulässig.

Begrenzung der Werbezeit

Um die Länge der Werbeblöcke zu begrenzen, schreibt die EU eine maximale Werbedauer vor. Zwischen 18 und 24 Uhr dürfen TV-Sender maximal 20 Prozent ihrer Sendezeit für Werbung nutzen, was durchschnittlich zwölf Minuten pro Stunde entspricht. Innerhalb dieser Vorgabe haben die Sender jedoch die Freiheit, die Werbeminuten nach eigenem Ermessen zu verteilen, solange sie das Programm nicht häufiger als alle 30 Minuten unterbrechen.

Sponsorenhinweise und Programmempfehlungen

Interessanterweise werden Sponsorenhinweise und Programmempfehlungen für eigene Sendungen nicht auf die maximale Werbezeit angerechnet. Dies ermöglicht es den Sendern, zusätzliche Werbezeit zu gewinnen, insbesondere wenn mehrere Sponsoren für eine Sendung vorhanden sind. Diese Regelung bietet den Sendern Flexibilität und die Möglichkeit, ihre Einnahmen zu maximieren, ohne die Zuschauer mit übermäßiger Werbung zu belasten.

Flexibilität bei der Platzierung der Werbeblöcke

Um den Sendern noch mehr Freiheit zu gewähren, ist nicht festgelegt, ab wann eine Stunde gerechnet wird. So kann ein Sender theoretisch auch 24 Minuten Werbung senden, wenn diese um 10.48 Uhr beginnt und um 11.12 Uhr endet. Diese Flexibilität ermöglicht es den Sendern, ihre Werbepausen optimal zu platzieren und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Spezielle Vorschriften für Sportsendungen

Besondere Vorschriften gelten für die Platzierung von Werbepausen während Sportsendungen. Um zu verhindern, dass Zuschauer wichtige Momente verpassen, müssen Werbepausen in natürlichen Unterbrechungen des Spiels platziert werden. Bei Fußballspielen sind dies beispielsweise die Halbzeitpause oder die Zeit vor dem Anpfiff. Ein Eckstoß oder ein Spielerwechsel gelten jedoch nicht als geeignete Anlässe für eine Werbeunterbrechung. Diese Regelung stellt sicher, dass die Zuschauer das Sportereignis weitgehend ungestört verfolgen können.

Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften

In Deutschland sind die Landesmedienanstalten für die Überwachung und Durchsetzung der EU-Richtlinie zuständig. Sie nehmen Hinweise auf Verstöße entgegen und sorgen dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese Überwachungsfunktion ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Regeln in der Praxis angewendet werden und die Interessen der Zuschauer gewahrt bleiben.

Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste stellt sicher, dass die Werbung im Fernsehen kontrolliert und geregelt wird, um eine Überflutung der Zuschauer zu vermeiden und gleichzeitig ethische Standards einzuhalten. Durch die Begrenzung der Werbezeit auf zwölf Minuten pro Stunde und die Festlegung spezifischer Regeln für die Platzierung von Werbeblöcken, insbesondere bei Sportsendungen, wird ein Gleichgewicht zwischen den kommerziellen Interessen der Sender und dem Schutz der Zuschauer erreicht. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Qualität des Fernseherlebnisses zu bewahren und die Integrität der ausgestrahlten Inhalte zu gewährleisten.