Neue Richtlinien für Werbetreibende auf Facebook

2018 | MARKETING

Ab dem 2. Juli verändert Facebook seine Richtlinien für Werbetreibende. Werbetreibende sollen künftig offenlegen, woher sie die Daten des Nutzers erhalten haben. Allerdings sind die Angaben nicht sonderlich genau. Lediglich, ob die Daten vom Nutzer selbst oder ob diese von Dritten stammen, muss angegeben werden. Wenn es sich dabei Custom-Audience Daten, die von einer Agentur verkauft werden, handelt, muss der Vorgang von einem Business- Manager aufgezeigt werden. Bei diesem Vorgang bestätigen beide Parteien zudem, dass sie nur innerhalb Nutzungsbedingungen der Agentur handeln.

Facebook bietet den Nutzern im Rahmen dieser Änderung auch neue Möglichkeiten an. Denn diese können nun detaillierter als bisher einsehen, weshalb sie eine bestimmte Werbung angezeigt bekommen. Daneben soll es bei Werbeanzeigen von Onlineshops die Möglichkeit geben, seine eigenen Erfahrungen mitzuteilen. Die Bewertungen nutzt Facebook, um eine entsprechende Beratung zu geben. So soll beispielsweise aufgezeigt werden, wie ein besserer Kundenservice geboten werden kann oder Kunden im Allgemeinen zufriedener mit dem Onlineshop sind. Facebook möchte die Erfahrungswerte jedoch auch nutzen, um Onlineshops mit zu vielen negativen Erfahrungen von den Werbeanzeigen zu entfernen. Daher stehen die Werbetreibenden in Zukunft unter höherem Druck einen guten Kundendienst zu leisten, denn die Entfernung der Werbeanzeige bei Facebook, dürfte hohe Umsatzverluste nach sich ziehen.